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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ANGA.AG

1. Maßgebliche Bedingungen

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der ANGA.AG, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner, insbesondere bei der Annahme der Auftragsbestätigung, auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der ANGA.AG, die mit dem Inhalt dieser Bedingungen nicht konform sind, sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht die gesamte Geschäftsbeziehung für beide Parteien als endgültig beendet angesehen wurde.

2. Neukunden

2.1 Compliance Management System. Die ANGA.AG arbeitet nach ein Compliance Management System, kurz CMS. Das ist die Gesamtheit der in einer Organisation eingerichteten Maßnahmen, Strukturen und Prozesse, um Regelkonformität sicherzustellen, worunter rechtsverbindliche und ethische Regeln fallen können. Ohne eine Due-Diligence-Prüfung, wird kein Neukunde oder Bieter aufgenommen und ohne bestandene Due-Diligence-Prüfung wird ein Kauf oder Verkauf von Metalle ausgeschlossen.

3. Bestellung und Antragsannahme

3.1 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die ANGA.AG oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Weist die Auftragsbestätigung, Abweichungen zu den Angaben des Bestellers auf, so ist dieser verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung, diese Angaben zu berichtigen. Ansonsten wird der Vertrag, mit den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen, wirksam.

4. Einkaufsbestimmungen

4.1 Die ANGA.AG kauft nur Waren unter der Voraussetzung ein, dass Ihr die Waren zur Prüfung überstellt werden. Entspricht die zugestellte oder übersendete Ware nicht den Voraussetzungen wird diese zu Lasten des Einsenders zurück übersendet. Hierzu bekommt der Kunde vor Versand die Bedingungen übersendet.

4.2 Der Kunde muss die Mittelherkunft der Ware lückenlos vorweisen können. Hier muss der Kunde Nachweise erbringen die auf das Recycling der Metalle klare Rückschlüsse zulässt, wann und wo er die Ware recycelt hat. Der Verkäufer weist gegenüber der ANGA.AG nach und garantiert, das die Ware nicht aus kriminellen Handlungen stammt.

4.3 Kauft die ANGA.AG Ware Dritter zu, wird diese erst nach eingehender Prüfung und Gutbefund akzeptiert, eine Vorkasse wird ausgeschlossen. Die Valitirung kann nach Prüfung der Ware bis zu 30 Werktage dauern.

4.4 Die ANGA.AG kauft nur Ware Dritter zum Recycling zu, wenn die Mittelherkunft lückenlos nachgewiesen ist. Diese Ware wird nach eingehender Prüfung und Gutbefund, dann sofort im Labor geprüft und auf Rückstände untersucht.

5. Datensicherheit

5.1 Die ANGA.AG übernimmt keine Garantie hinsichtlich der überlassenen Daten, dies gilt auch gegenüber Dritten. Soweit Daten an die ANGA.AG, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien her, damit bei einem eventuellen Datenverlust diese Daten rekonstruiert werden können. Die Server der ANGA.AG werden regelmäßig gesichert, dem Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Gefahr besteht, übermittelte Daten abzuhören. Eine absolute Vertraulichkeit der übermittelten Daten ist daher nicht gewährleistet. Die Server der ANGA.AG, bieten mit unserem System das Höchstmass an Datensicherheit.

6. Geheimhaltung, Datenschutz

6.1 Falls nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten die überlassenen Daten der ANGA.AG und unterbreiteten Informationen und übersandten Daten nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich davon unterrichtet, dass die ANGA.AG seine Anschrift, in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und diese Daten speichert. Soweit sich die ANGA.AG, Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die ANGA.AG berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich mittels der ANGA.AG, Informationen und Daten zu beschaffen, die nicht zur Nutzung durch ihn oder Dritte bestimmt sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das alle Anrufe zu Schulungszwecken und statistischen Erhebungen aufgezeichnet werden. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung des Anrufers das Gespräch aufzuzeichnen. Eine Löschung dieser Daten obliegt allein der ANGA.AG. Der Telefonteilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass diese Daten auch zum Rechtszweck und Rechtsverfolgbarkeit genutzt werden können.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die ANGA.AG ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn der ANGA.AG innerhalb von 6 Wochen, nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden, kein Widerspruch des Kunden zugeht. Die ANGA.AG wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Verzugsfall ist die ANGA.AG berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, nach dem Diskontsatz, Überleitungsgesetz zu verlangen und den entsprechende Zugang des Kunden sofort zu sperren.

7.2 Die vereinbarten Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung bzw. Rechnungsbereitstellung fällig. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die ANGA.AG berechtigt, dem Kunden hierfür pro Rechnung 3,00 CHF zu belasten.

7.3 Um unberechtigte Zugriffe auf die Leistungen der ANGA.AG zu vermeiden, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die entsprechende Gutschrift (Kredits) für die Nutzung der Dienste der ANGA.AG, erst nach Eingang des gesamten Entgelts auf einem Konto der ANGA.AG, zur Verfügung gestellt wird. Zahlt der Besteller per Kreditkarte oder per Lasteneinzug, erklärt er hiermit ausdrücklich, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund dafür vor.

7.4 Die ANGA.AG schließt Verträge und Vereinbarungen nach dem Abkommen der ICC 500/600 (International Chambers of Commerce, Paris). Nach denen die Nichtumgehung ( NDA ) von Kunden und Lieferanten gegenüber der ANGA.AG gesichert wird. Bei Verstößen hat die ANGA.AG dass Recht, Provisionen, Vorleistungen, Warenbestände und Vorauszahlungen bis zu einer Höhe von 50% des Auftragswertes einzubehalten. Das Recht Direktgeschäfte zu tätigen, ist dennoch für die Dauer von 3 Jahren möglich, muss aber mit der Provision von 2,5% am Umsatz vergütet werden.

7.5 Der Kunde hat das Recht, seinen bei der ANGA.AG gekauften Artikel, innerhalb von 10 Kalendertagen zurückzugeben. Berechtigte Beanstandungen muss der Kunde innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich nachweisen und den Mangel dokumentieren. Im Falle einer nicht berechtigten Beanstandung und Rücksendung ohne qualifizierten Nachweis, ist die ANGA.AG berechtigt, 20% der Kaufsumme als Aufwandsentschädigung einzubehalten und nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Dies gilt auch im Falle, wenn der Kunde nach Erhalt der Rechnung vom Kauf zurücktritt.

7.6 Wir liefern innerhalb der EU, mit einem Kurierservice direkt beim Kunden an oder holen die Ware ab. Für die Verzollung ausserhalb der Schweiz ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Mit der Annahme beginnt das vereinbarte Zahlungsmittel. Bei einem Warenwert unter 5.000 CHF, berechnen wir 53,00 CHF Versandkosten innerhalb der Schweiz, für die EU Gebiete werden gesonderte Zustellkosten berechnet. Bei einem Warenwert bis 50.000 CHF werden die Versandkosten gesplittet und über 50.000 CHF übernimmt die ANGA.AG die Versandkosten gesamt. Sendet der Kunde Ware aus berechtigtem Grund ( mangelhafte Ware ) an uns zurück, übernimmt die ANGA.AG hier die Kosten gesamt. Sollte der Kunde eine bereits gekaufte Ware zurückgeben, werden als Aufwandsentschädigung grundsätzlich 20% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung einbehalten. Im Einzelfall kann die Aufwandsentschädigung bis zu 40% betragen. Der Währungskurs und das damit verbundene Währungsrisiko wird gegenseitig ausgeschlossen.

7.7 Die ANGA.AG, behält sich das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand, bis zur vollständigen Bezahlungen vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen, ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte die Rechnung erstellt sein und der Kunde mangels Masse nicht bezahlen können oder innerhalb der vereinbarten Frist bezahlen wird die Aufwandspauschale mit 1,8% des Umsatz vergütet. Sollte die Rechnung nicht vor dem 30 des Monats ausgebucht oder storniert sein, werden weitere 7,7% als Aufwandsentschädigung veranschlagt.

7.8 Die ANGA.AG ist berechtigt, bei verspäteten Terminabsagen, die Tagespauschalen der jeweiligen Verwaltungsräte und Vorstände in Rechnung zu stellen. Als verspätet gilt, wenn innerhalb von 48 Stunden vor Terminantritt, der Termin abgesagt wird. Die Kostensätze sind für den Verwaltungsrat 3.500 CHF je Verwaltungsrat und für den Vorstand 5.000 CHF je Vorstand und Tag. Dies gilt speziell im dem Fall, dass Termine in den nicht besetzten Bürozeiten abgesagt werden. Die Stundenkostensätze für den Verwaltungsrat betragen 350,00 CHF je Stunde und beim Vorstand 500,00 CHF je Stunde und werden je Tag angesetzt. Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr, diese Zeiten sind bindend. Auch zugestellte FAXe oder E-Mail werden ausserhalb dieser Zeiten als verspätet zugestellt gewertet.

8. Haftung

8.1 Die ANGA.AG haftet je Einzelfall mit 10.000.000 CHF verbrieft und garantiert, wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird.

8.2 Fordert der Kunde eine Erfüllungsgarantie, wird und kann diese nach Prüfung auf ein wesentlich höhere Summe abgeschlossen werden. Dies wird dann von unseren Anwälten und Versicherern separat geprüft und geregelt. Diese Kosten trägt der Kunde.

8.3 Zahlungsausfall ist über eine Ausfallbürgschaft grundsätzlich ausgeschlossen und über einen Rückversicherer mit mindestens 10.000.000 CHF im Einzelfall abgedeckt.

9. Vertragslaufzeit

9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde, kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von vierzehn Tagen kündigen, sofern dies nicht anders vereinbart ist. Verfügt der Kunde bei Kündigung über ein Guthaben, werden die Nutzungsbeiträge für die bereits bezahlten Leistungen des Vertrags bargeldlos zurückerstattet. Eine Rückerstattung als Bargeld ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die Bekanntgabe des Rückerstattungskontos verantwortlich und trägt die für die Rückerstattung alle Kosten.

10. Verantwortlichkeit

10.1 Die ANGA.AG ist nur für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 5 Abs. 1 TDG). Die ANGA.AG ist für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, ihre Nutzung zu verhindern. Dies betrifft jedoch nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte ist ausgeschlossen, soweit die Verbreitung nicht vorsätzlich in Kenntnis des falschen Inhalts erfolgt. Die ANGA.AG ist für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang vermittelt, nicht verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte, aufgrund Nutzerabfrage gilt lediglich als Zugangsvermittlung. Die ANGA.AG behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

11. Leistungsverzögerung

11.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der ANGA.AG die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die ANGA.AG, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Diese werden dann jeweils, um die Zeit der Verzögerung verlängert. Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit der Besteller Kaufmann ist, die ANGA.AG in der Flughofstrasse 47 in 8152 Glattbrugg / Zürich Schweiz.

12. Datensicherheit

12.1 Unsere Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner erklären, sich bei jeden Datenaustausch konkludent einverstanden, dass alle Daten bei der ANGA.AG gesichert werden. Dies gilt insbesondere für eingehenden und alle ausgehenden Telefonate. Diese werden automatisch mit aufgezeichnet und dienen im Rechtsfall als zugelassenes Beweismittel und zur Optimierung des Callcenters. Hier weisen wir auf die Datenschutzbestimmung hin.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages, bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, gilt Gerichtsstand Zürich Schweiz. Für die von der ANGA.AG auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen, zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie die Parteien zur Erreichung des gleichen, wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand der letzten Aktualisierung ANGA.AG 12.03.2025